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          ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN (AGB)
                        NAGLER ENERGY GMBH
         (Geltung ausschließlich für B2B / Unternehmer)

Stand: Oktober 2026
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1. GELTUNGSBEREICH UND ALLGEMEINES
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1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Nagler Energy GmbH (im
    Folgenden "Auftragnehmer") und natürlichen sowie juristischen Personen,
    die Unternehmer im Sinne des UGB darstellen (im Folgenden "Kunde"), für
    das gegenständliche unternehmensbezogene Rechtsgeschäft sowie für alle
    künftigen Geschäfte.
1.2. Es gilt jeweils die bei Vertragsschluss aktuelle Fassung der AGB des
    Auftragnehmers, abrufbar unter www.nagler-energy.at.
1.3. Der Auftragnehmer kontrahiert ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB.
    Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden bedürfen der ausdrücklichen
    schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

2. ANGEBOTE UND VERTRAGSSCHLUSS
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2.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich.
    Gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des UGB sind, wird hierauf
    bereits mit dieser Klausel hingewiesen.
2.3. Ausführungsunterlagen wie Pläne, Zeichnungen oder technische Beschreibungen
    bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne Zustimmung weder
    vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
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3.1. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ab Lager
    sowie zzgl. Verpackungs-, Transport- und Entsorgungskosten.
3.2. Vom Kunden angeordnete Mehrleistungen werden angemessen vergütet.
3.3. Mangels abweichender Vereinbarung ist das Entgelt wie folgt fällig:
    - 1/3 bei Vertragsabschluss
    - 1/3 bei Leistungsbeginn
    - Restbetrag nach Rechnungslegung.
3.4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (9,2 Prozentpunkte
    über dem Basiszinssatz) sowie der gesetzliche Pauschalbetrag für
    Betreibungskosten gemäß § 458 UGB (EUR 40,00) verrechnet. Darüber
    hinausgehende notwendige und zweckentsprechende Mahn- und Betreibungskosten
    werden nachgewiesen weiterverrechnet.

4. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN UND TECHNISCHE DOKUMENTATION
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4.1. Der Kunde hat bauseitig auf eigene Kosten die erforderlichen rechtlichen,
    baulichen und technischen Voraussetzungen für die Ausführung zu schaffen.
4.2. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Pläne,
    Leitungsskizzen und Unterlagen.
4.3. Beigestellte Materialien des Kunden unterliegen nicht der Gewährleistung des
    Auftragnehmers. Hierfür kann ein Manipulationszuschlag berechnet werden.
4.4. Technische Dokumentation: Die technische Dokumentation wird vom Auftragnehmer
    ausschließlich in digitaler Form (PDF) erstellt und dem Kunden als Download
    bereitgestellt. Der Kunde muss die Bereitstellung der technischen Dokumentation
    aktiv beim Auftragnehmer anfragen; die Dokumente stehen sodann für die Dauer
    von 12 Monaten ab Bereitstellung zum Download zur Verfügung. Der Kunde ist
    eigenverantwortlich dafür zuständig, die bereitgestellten Daten ordnungsgemäß
    bei den aktuellen technischen Unterlagen des Gebäudes/der Anlage abzulegen und
    gegebenenfalls bei Bedarf auszudrucken.

5. LIEFERUNG, GEFAHRTRAGUNG UND HÖHERE GEWALT
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5.1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware zur Abholung bereitsteht
    oder an den Transporteur übergeben wird.
5.2. Unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Rohstoffmangel,
    Lieferengpässe von Vorlieferanten) verlängern die Lieferfrist angemessen.
5.3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, stehen dem Auftragnehmer Lagergebühren
    sowie das Recht auf pauschalierten Schadenersatz zu.
5.4. Verzögerungen durch Dritte und Behörden: Liefer- und Ausführungsfristen
    verlängern sich angemessen bei Verzögerungen, die nicht vom Auftragnehmer zu
    vertreten sind. Dies gilt insbesondere für Lieferengpässe von Herstellern
    sowie für Verzögerungen durch erforderliche Freigaben, Genehmigungen,
    Zählermontagen oder Netzzugangszusagen seitens des zuständigen Netzbetreibers
    oder Behörden.

6. EIGENTUMSVORBEHALT
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6.1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen
    im Eigentum des Auftragnehmers.
6.2. Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Bei Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt
    der Kunde bereits jetzt seine daraus entstehenden Forderungen gegenüber Dritten
    zur Sicherung an den Auftragnehmer ab.

7. GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELRÜGE (§ 377 UGB)
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7.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Übergabe.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bzw. Leistung unverzüglich nach Ablieferung
    zu untersuchen und Mängel unverzüglich (spätestens binnen 5 Werktagen ab
    Ablieferung bzw. ab Feststellbarkeit) schriftlich zu rügen (§ 377 UGB).
7.3. Es obliegt dem Kunden, das Vorliegen des Mangels im Zeitpunkt der Übergabe
    zu beweisen.
7.4. Teilabnahme und Fertigstellung: Die Leistung gilt mit der betriebsbereiten
    Fertigstellung der Montage und einem erfolgreichen Funktionstest vor Ort als
    erbracht und übergeben, selbst wenn die endgültige Inbetriebnahme oder
    Einspeisung aufgrund noch ausstehender Handlungen des Netzbetreibers (z. B.
    Zählertausch) verzögert wird. Mit diesem Übergabezeitpunkt wird auch der
    allfällige Restbetrag fällig, und die Gewährleistungsfrist (Z 7.1) beginnt
    zu laufen.

7.5 Vom Kunden beigestellte Materialien unterliegen nicht der Gewährleistung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, beigestellte Materialien auf deren Funktion oder Tauglichkeit zu prüfen, es sei denn, eine Untauglichkeit ist für einen Fachmann offensichtlich.

8. HAFTUNG
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8.1. Der Auftragnehmer haftet für Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder
    grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden
    und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
8.2. Soweit der Auftragnehmer dem Grunde nach haftet, ist die Ersatzpflicht je
    Schadensfall auf den Auftragswert der jeweiligen Leistung begrenzt. Diese
    Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei
    Personenschäden.
8.3. Haftung für Software und IT-Infrastruktur: Der Auftragnehmer übernimmt keine
    Haftung oder Gewährleistung für Störungen, Ausfälle oder Funktionseinschränkungen,
    die auf die Software, Firmware, Cloud-Server oder Schnittstellen von
    Drittherstellern (z. B. Wechselrichter-, Speicher- oder Wallbox-Herstellern)
    zurückzuführen sind. Ebenso haftet der Auftragnehmer nicht für Störungen, die
    durch eine unzureichende oder fehlerhafte Internet-, WLAN- oder
    Mobilfunkverbindung am Ort des Kunden entstehen.

9. DATENSCHUTZ UND DIGITALE DATENVERARBEITUNG (DSGVO)
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9.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (z. B. Name,
    Anschrift, Kontaktdaten, Zählernummern, Anlagendaten) zum Zweck der
    Vertragserfüllung, Angebotserstellung, Abrechnung und Erfüllung gesetzlicher
    Verpflichtungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO.
9.2. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ausschließlich, soweit dies zur
    Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. an Subunternehmer, Netzbetreiber,
    Hersteller zur Registrierung/Garantieaktivierung, Förderstellen sowie
    Behörden).
9.3. Detaillierte Informationen zum Datenschutz sowie zu den Rechten des Kunden
    (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit,
    Widerruf) sind in der Datenschutzerklärung unter www.nagler-energy.at abrufbar.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
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10.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der
     internationalen Verweisungsnormen (IPR).
10.2. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers (6751 Braz).
10.3. Gerichtsstand ist das am Sitz des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht.
10.4. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer
     Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem
     Schriftformerfordernis.


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          ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN (AGB)
                        NAGLER ENERGY GMBH
     (Geltung für B2C / Verbraucher gemäß KSchG und FAGG)

Stand: Oktober 2026
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1. GELTUNGSBEREICH
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1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und
    Dienstleistungen der Nagler Energy GmbH (im Folgenden "Auftragnehmer") gegenüber
    Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) (im Folgenden
    "Kunde").
1.2. Es gilt die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB, abrufbar
    unter www.nagler-energy.at.

2. ANGEBOTE UND VERTRAGSSCHLUSS
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2.1. Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich
    als verbindlich bezeichnet werden.
2.2. Kostenvoranschläge sind gegenüber Verbrauchern nur dann kostenpflichtig, wenn
    der Kunde vorher ausdrücklich auf die Kostenpflicht hingewiesen wurde.
2.3. Pläne, Skizzen und sonstige technische Ausführungsunterlagen bleiben geistiges
    Eigentum des Auftragnehmers.

3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
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3.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen
    Umsatzsteuer.
3.2. Liefer- und Montagekosten werden dem Kunden vor Vertragsschluss transparent
    ausgewiesen.
3.3. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung ohne Abzug, sofern keine Teilzahlungen
    oder Anzahlungen ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart wurden.

4. RÜCKTRITTSRECHT (WIDERRUFSRECHT) BEI FERN- UND AUSWÄRTSGESCHÄFTEN (FAGG)
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4.1. Kunden, die als Verbraucher einen Vertrag im Wege des Fernabsatzes (z. B. per
    E-Mail, Webshop) oder außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers (z. B.
    bei Beratungsgesprächen zu Hause) schließen, haben das Recht, binnen 14 Tagen
    ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Im Sinne des FAGG werden
    die Begriffe "Rücktritt" und "Widerruf" synonym verwendet.
4.2. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Warenerhalts bzw. bei
    Dienstleistungen ab dem Tag des Vertragsschlusses.
4.3. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht: Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren,
    die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden (z. B. individuelle
    Sonderanfertigungen) oder bei dringenden Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten,
    die vom Kunden ausdrücklich angefordert wurden.
4.4. Vorzeitiger Leistungsbeginn (§ 10 FAGG): Soll mit der Ausführung der
    Dienstleistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen werden, erfolgt dies
    ausschließlich auf ausdrückliches Verlangen des Kunden sowie mit dessen
    ausdrücklicher Bestätigung, dass er sein Rücktrittsrecht bei vollständiger
    Vertragserfüllung verliert. Bei vorzeitigem Rücktritt während der Ausführung
    hat der Kunde einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachten Leistungen
    zu zahlen.
4.5. Rücktrittsfolgen: Im Falle des wirksamen Rücktritts sind die beiderseits
    empfangenen Leistungen zurückzustellen. Der Kunde trägt die unmittelbaren
    Kosten der Rücksendung der Waren, wenn die gelieferte Ware der bestellten
    entspricht. Die Rücknahme sperriger Güter erfolgt nach Vereinbarung durch den
    Auftragnehmer.

5. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN, TECHNISCHE DOKUMENTATION UND LIEFERUNG
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5.1. Der Kunde sorgt dafür, dass zum vereinbarten Montage- bzw. Liefertermin die
    erforderlichen örtlichen und technischen Voraussetzungen (z. B. Zugang,
    Strom- und Wasseranschluss) gegeben sind.
5.2. Technische Dokumentation: Die technische Dokumentation wird vom Auftragnehmer
    digital (PDF) erstellt und dem Kunden als Download zur Verfügung gestellt.
    Der Kunde muss die Bereitstellung der technischen Dokumentation aktiv
    anfragen; die Dokumente stehen sodann für die Dauer von 12 Monaten ab
    Bereitstellung zum Download zur Verfügung. Es obliegt dem Kunden, diese
    Dokumente ordnungsgemäß zu den aktuellen technischen Daten des Gebäudes/
    der Anlage abzulegen und bei Bedarf selbst auszudrucken.
5.3. Verzögerungen durch den Netzbetreiber: Soweit Verzögerungen bei der
    Inbetriebnahme oder Fertigstellung auf notwendige Handlungen oder Freigaben des
    lokalen Netzbetreibers (z. B. Zählertausch, Netzzugang) zurückzuführen sind, die
    außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers liegen, verlängert sich
    die Ausführungsfrist um die Dauer der Verzögerung.
5.4. Höhere Gewalt und Lieferschwierigkeiten: Bei unvorhersehbaren Ereignissen
    höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Rohstoffmangel, Lieferengpässe von
    Vorlieferanten oder Herstellern) sowie bei unvorhersehbaren Betriebsstörungen
    verlängern sich Liefer- und Ausführungsfristen angemessen. Schadenersatz-
    ansprüche des Kunden wegen solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen, es sei
    denn, der Schaden wurde vom Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig
    verursacht oder es liegt ein Personenschaden vor.

5.5 Vom Kunden beigestellte Materialien unterliegen nicht der Gewährleistung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, beigestellte Materialien auf deren Funktion oder Tauglichkeit zu prüfen, es sei denn, eine Untauglichkeit ist für einen Fachmann offensichtlich.

6. EIGENTUMSVORBEHALT
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6.1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des
    Auftragnehmers.

7. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
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7.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistungsfrist
    beträgt bei der Lieferung beweglicher Sachen und Werkerstellungen 2 Jahre ab
    Übergabe.
7.2. Auftretende Mängel sollten vom Kunden möglichst nach deren Entdeckung mitgeteilt
    werden, um eine zügige Behebung zu ermöglichen. Der Nichtmitteilung entstehen
    jedoch keine nachteiligen Gewährleistungsfolgen für den Verbraucher.
7.3. Haftungsbestimmungen: Der Auftragnehmer haftet für Personenschäden im Rahmen
    der gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur
    bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei
    Sachschäden ist ausgeschlossen, ausgenommen bei Verletzung von vertraglichen
    Hauptpflichten (Kardinalpflichten) oder sofern gesetzlich ein Haftungsausschluss
    unzulässig ist.
7.4. Externe Dienste und bauseitige Voraussetzungen: Der Auftragnehmer haftet nicht
    für Funktionsstörungen der Anlage, die ausschließlich durch den Ausfall von
    Internet-, WLAN- oder Mobilfunkverbindungen beim Kunden oder durch Ausfälle der
    Cloud- und Serverdienste des jeweiligen Herstellers verursacht werden.

8. DATENSCHUTZ UND DIGITALE DATENVERARBEITUNG (DSGVO)
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8.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (z. B. Name,
    Anschrift, Kontaktdaten, Zählernummern, Anlagendaten) automationsunterstützt
    zum Zweck der Vertragserfüllung, Angebotserstellung, Abrechnung sowie zur
    Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO.
8.2. Soweit für die Ausführung der Leistung erforderlich, werden Daten an Dritte
    übermittelt (insbesondere an zuständige Netzbetreiber zur Anmeldung/Freigabe,
    Hersteller zur Garantieabwicklung, Subunternehmer sowie Förderstellen).
8.3. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der
    Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
    Weitere Details finden sich in der Datenschutzerklärung unter www.nagler-energy.at.

9. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND UND FORM
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9.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der
    Verweisungsnormen.
9.2. Für Klagen gegen den Verbraucher ist das Gericht zuständig, in dessen Sprengel
    der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der
    Beschäftigung hat.
9.3. Abänderungen, Ergänzungen und Zusatzvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
    der Schrift- oder Textform (z. B. E-Mail).


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                       MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR
                          Nagler Energy GmbH
     (Amtliches Muster gemäß Anlage 1 Teil B FAGG – unverändert beizustellen)
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(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular
aus und senden Sie es zurück.)

An:
Nagler Energy GmbH
Oberradin 50c
6751 Braz
E-Mail: info@nagler-energy.at


WIDERRUF
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Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden
Dienstleistung (*):


Bestellt am (*) / erhalten am (*): _____________________________________________

Bezeichnung der Ware / Dienstleistung: _________________________________________


ANGABEN ZUM/ZUR VERBRAUCHER(N)
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Name des/der Verbraucher(s): __________________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________________________________

 


________________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)


Datum: ____________________

(*) Unzutreffendes streichen.
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