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ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN (AGB)
NAGLER ENERGY GMBH
(Geltung ausschließlich für B2B / Unternehmer)
Stand: Oktober 2026
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1. GELTUNGSBEREICH UND ALLGEMEINES
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1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Nagler Energy GmbH (im
Folgenden "Auftragnehmer") und natürlichen sowie juristischen Personen,
die Unternehmer im Sinne des UGB darstellen (im Folgenden "Kunde"), für
das gegenständliche unternehmensbezogene Rechtsgeschäft sowie für alle
künftigen Geschäfte.
1.2. Es gilt jeweils die bei Vertragsschluss aktuelle Fassung der AGB des
Auftragnehmers, abrufbar unter www.nagler-energy.at.
1.3. Der Auftragnehmer kontrahiert ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden bedürfen der ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
2. ANGEBOTE UND VERTRAGSSCHLUSS
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2.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich.
Gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des UGB sind, wird hierauf
bereits mit dieser Klausel hingewiesen.
2.3. Ausführungsunterlagen wie Pläne, Zeichnungen oder technische Beschreibungen
bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne Zustimmung weder
vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
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3.1. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ab Lager
sowie zzgl. Verpackungs-, Transport- und Entsorgungskosten.
3.2. Vom Kunden angeordnete Mehrleistungen werden angemessen vergütet.
3.3. Mangels abweichender Vereinbarung ist das Entgelt wie folgt fällig:
- 1/3 bei Vertragsabschluss
- 1/3 bei Leistungsbeginn
- Restbetrag nach Rechnungslegung.
3.4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (9,2 Prozentpunkte
über dem Basiszinssatz) sowie der gesetzliche Pauschalbetrag für
Betreibungskosten gemäß § 458 UGB (EUR 40,00) verrechnet. Darüber
hinausgehende notwendige und zweckentsprechende Mahn- und Betreibungskosten
werden nachgewiesen weiterverrechnet.
4. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN UND TECHNISCHE DOKUMENTATION
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4.1. Der Kunde hat bauseitig auf eigene Kosten die erforderlichen rechtlichen,
baulichen und technischen Voraussetzungen für die Ausführung zu schaffen.
4.2. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Pläne,
Leitungsskizzen und Unterlagen.
4.3. Beigestellte Materialien des Kunden unterliegen nicht der Gewährleistung des
Auftragnehmers. Hierfür kann ein Manipulationszuschlag berechnet werden.
4.4. Technische Dokumentation: Die technische Dokumentation wird vom Auftragnehmer
ausschließlich in digitaler Form (PDF) erstellt und dem Kunden als Download
bereitgestellt. Der Kunde muss die Bereitstellung der technischen Dokumentation
aktiv beim Auftragnehmer anfragen; die Dokumente stehen sodann für die Dauer
von 12 Monaten ab Bereitstellung zum Download zur Verfügung. Der Kunde ist
eigenverantwortlich dafür zuständig, die bereitgestellten Daten ordnungsgemäß
bei den aktuellen technischen Unterlagen des Gebäudes/der Anlage abzulegen und
gegebenenfalls bei Bedarf auszudrucken.
5. LIEFERUNG, GEFAHRTRAGUNG UND HÖHERE GEWALT
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5.1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware zur Abholung bereitsteht
oder an den Transporteur übergeben wird.
5.2. Unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Rohstoffmangel,
Lieferengpässe von Vorlieferanten) verlängern die Lieferfrist angemessen.
5.3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, stehen dem Auftragnehmer Lagergebühren
sowie das Recht auf pauschalierten Schadenersatz zu.
5.4. Verzögerungen durch Dritte und Behörden: Liefer- und Ausführungsfristen
verlängern sich angemessen bei Verzögerungen, die nicht vom Auftragnehmer zu
vertreten sind. Dies gilt insbesondere für Lieferengpässe von Herstellern
sowie für Verzögerungen durch erforderliche Freigaben, Genehmigungen,
Zählermontagen oder Netzzugangszusagen seitens des zuständigen Netzbetreibers
oder Behörden.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
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6.1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen
im Eigentum des Auftragnehmers.
6.2. Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Bei Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt
der Kunde bereits jetzt seine daraus entstehenden Forderungen gegenüber Dritten
zur Sicherung an den Auftragnehmer ab.
7. GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELRÜGE (§ 377 UGB)
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7.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Übergabe.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bzw. Leistung unverzüglich nach Ablieferung
zu untersuchen und Mängel unverzüglich (spätestens binnen 5 Werktagen ab
Ablieferung bzw. ab Feststellbarkeit) schriftlich zu rügen (§ 377 UGB).
7.3. Es obliegt dem Kunden, das Vorliegen des Mangels im Zeitpunkt der Übergabe
zu beweisen.
7.4. Teilabnahme und Fertigstellung: Die Leistung gilt mit der betriebsbereiten
Fertigstellung der Montage und einem erfolgreichen Funktionstest vor Ort als
erbracht und übergeben, selbst wenn die endgültige Inbetriebnahme oder
Einspeisung aufgrund noch ausstehender Handlungen des Netzbetreibers (z. B.
Zählertausch) verzögert wird. Mit diesem Übergabezeitpunkt wird auch der
allfällige Restbetrag fällig, und die Gewährleistungsfrist (Z 7.1) beginnt
zu laufen.
7.5 Vom Kunden beigestellte Materialien unterliegen nicht der Gewährleistung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, beigestellte Materialien auf deren Funktion oder Tauglichkeit zu prüfen, es sei denn, eine Untauglichkeit ist für einen Fachmann offensichtlich.
8. HAFTUNG
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8.1. Der Auftragnehmer haftet für Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden
und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
8.2. Soweit der Auftragnehmer dem Grunde nach haftet, ist die Ersatzpflicht je
Schadensfall auf den Auftragswert der jeweiligen Leistung begrenzt. Diese
Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei
Personenschäden.
8.3. Haftung für Software und IT-Infrastruktur: Der Auftragnehmer übernimmt keine
Haftung oder Gewährleistung für Störungen, Ausfälle oder Funktionseinschränkungen,
die auf die Software, Firmware, Cloud-Server oder Schnittstellen von
Drittherstellern (z. B. Wechselrichter-, Speicher- oder Wallbox-Herstellern)
zurückzuführen sind. Ebenso haftet der Auftragnehmer nicht für Störungen, die
durch eine unzureichende oder fehlerhafte Internet-, WLAN- oder
Mobilfunkverbindung am Ort des Kunden entstehen.
9. DATENSCHUTZ UND DIGITALE DATENVERARBEITUNG (DSGVO)
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9.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (z. B. Name,
Anschrift, Kontaktdaten, Zählernummern, Anlagendaten) zum Zweck der
Vertragserfüllung, Angebotserstellung, Abrechnung und Erfüllung gesetzlicher
Verpflichtungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO.
9.2. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ausschließlich, soweit dies zur
Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. an Subunternehmer, Netzbetreiber,
Hersteller zur Registrierung/Garantieaktivierung, Förderstellen sowie
Behörden).
9.3. Detaillierte Informationen zum Datenschutz sowie zu den Rechten des Kunden
(Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit,
Widerruf) sind in der Datenschutzerklärung unter www.nagler-energy.at abrufbar.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
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10.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der
internationalen Verweisungsnormen (IPR).
10.2. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers (6751 Braz).
10.3. Gerichtsstand ist das am Sitz des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht.
10.4. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem
Schriftformerfordernis.
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ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN (AGB)
NAGLER ENERGY GMBH
(Geltung für B2C / Verbraucher gemäß KSchG und FAGG)
Stand: Oktober 2026
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1. GELTUNGSBEREICH
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1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und
Dienstleistungen der Nagler Energy GmbH (im Folgenden "Auftragnehmer") gegenüber
Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) (im Folgenden
"Kunde").
1.2. Es gilt die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB, abrufbar
unter www.nagler-energy.at.
2. ANGEBOTE UND VERTRAGSSCHLUSS
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2.1. Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet werden.
2.2. Kostenvoranschläge sind gegenüber Verbrauchern nur dann kostenpflichtig, wenn
der Kunde vorher ausdrücklich auf die Kostenpflicht hingewiesen wurde.
2.3. Pläne, Skizzen und sonstige technische Ausführungsunterlagen bleiben geistiges
Eigentum des Auftragnehmers.
3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
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3.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
3.2. Liefer- und Montagekosten werden dem Kunden vor Vertragsschluss transparent
ausgewiesen.
3.3. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung ohne Abzug, sofern keine Teilzahlungen
oder Anzahlungen ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart wurden.
4. RÜCKTRITTSRECHT (WIDERRUFSRECHT) BEI FERN- UND AUSWÄRTSGESCHÄFTEN (FAGG)
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4.1. Kunden, die als Verbraucher einen Vertrag im Wege des Fernabsatzes (z. B. per
E-Mail, Webshop) oder außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers (z. B.
bei Beratungsgesprächen zu Hause) schließen, haben das Recht, binnen 14 Tagen
ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Im Sinne des FAGG werden
die Begriffe "Rücktritt" und "Widerruf" synonym verwendet.
4.2. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Warenerhalts bzw. bei
Dienstleistungen ab dem Tag des Vertragsschlusses.
4.3. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht: Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren,
die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden (z. B. individuelle
Sonderanfertigungen) oder bei dringenden Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten,
die vom Kunden ausdrücklich angefordert wurden.
4.4. Vorzeitiger Leistungsbeginn (§ 10 FAGG): Soll mit der Ausführung der
Dienstleistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen werden, erfolgt dies
ausschließlich auf ausdrückliches Verlangen des Kunden sowie mit dessen
ausdrücklicher Bestätigung, dass er sein Rücktrittsrecht bei vollständiger
Vertragserfüllung verliert. Bei vorzeitigem Rücktritt während der Ausführung
hat der Kunde einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachten Leistungen
zu zahlen.
4.5. Rücktrittsfolgen: Im Falle des wirksamen Rücktritts sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzustellen. Der Kunde trägt die unmittelbaren
Kosten der Rücksendung der Waren, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht. Die Rücknahme sperriger Güter erfolgt nach Vereinbarung durch den
Auftragnehmer.
5. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN, TECHNISCHE DOKUMENTATION UND LIEFERUNG
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5.1. Der Kunde sorgt dafür, dass zum vereinbarten Montage- bzw. Liefertermin die
erforderlichen örtlichen und technischen Voraussetzungen (z. B. Zugang,
Strom- und Wasseranschluss) gegeben sind.
5.2. Technische Dokumentation: Die technische Dokumentation wird vom Auftragnehmer
digital (PDF) erstellt und dem Kunden als Download zur Verfügung gestellt.
Der Kunde muss die Bereitstellung der technischen Dokumentation aktiv
anfragen; die Dokumente stehen sodann für die Dauer von 12 Monaten ab
Bereitstellung zum Download zur Verfügung. Es obliegt dem Kunden, diese
Dokumente ordnungsgemäß zu den aktuellen technischen Daten des Gebäudes/
der Anlage abzulegen und bei Bedarf selbst auszudrucken.
5.3. Verzögerungen durch den Netzbetreiber: Soweit Verzögerungen bei der
Inbetriebnahme oder Fertigstellung auf notwendige Handlungen oder Freigaben des
lokalen Netzbetreibers (z. B. Zählertausch, Netzzugang) zurückzuführen sind, die
außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers liegen, verlängert sich
die Ausführungsfrist um die Dauer der Verzögerung.
5.4. Höhere Gewalt und Lieferschwierigkeiten: Bei unvorhersehbaren Ereignissen
höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Rohstoffmangel, Lieferengpässe von
Vorlieferanten oder Herstellern) sowie bei unvorhersehbaren Betriebsstörungen
verlängern sich Liefer- und Ausführungsfristen angemessen. Schadenersatz-
ansprüche des Kunden wegen solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen, es sei
denn, der Schaden wurde vom Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht oder es liegt ein Personenschaden vor.
5.5 Vom Kunden beigestellte Materialien unterliegen nicht der Gewährleistung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, beigestellte Materialien auf deren Funktion oder Tauglichkeit zu prüfen, es sei denn, eine Untauglichkeit ist für einen Fachmann offensichtlich.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
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6.1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des
Auftragnehmers.
7. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
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7.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistungsfrist
beträgt bei der Lieferung beweglicher Sachen und Werkerstellungen 2 Jahre ab
Übergabe.
7.2. Auftretende Mängel sollten vom Kunden möglichst nach deren Entdeckung mitgeteilt
werden, um eine zügige Behebung zu ermöglichen. Der Nichtmitteilung entstehen
jedoch keine nachteiligen Gewährleistungsfolgen für den Verbraucher.
7.3. Haftungsbestimmungen: Der Auftragnehmer haftet für Personenschäden im Rahmen
der gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei
Sachschäden ist ausgeschlossen, ausgenommen bei Verletzung von vertraglichen
Hauptpflichten (Kardinalpflichten) oder sofern gesetzlich ein Haftungsausschluss
unzulässig ist.
7.4. Externe Dienste und bauseitige Voraussetzungen: Der Auftragnehmer haftet nicht
für Funktionsstörungen der Anlage, die ausschließlich durch den Ausfall von
Internet-, WLAN- oder Mobilfunkverbindungen beim Kunden oder durch Ausfälle der
Cloud- und Serverdienste des jeweiligen Herstellers verursacht werden.
8. DATENSCHUTZ UND DIGITALE DATENVERARBEITUNG (DSGVO)
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8.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (z. B. Name,
Anschrift, Kontaktdaten, Zählernummern, Anlagendaten) automationsunterstützt
zum Zweck der Vertragserfüllung, Angebotserstellung, Abrechnung sowie zur
Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO.
8.2. Soweit für die Ausführung der Leistung erforderlich, werden Daten an Dritte
übermittelt (insbesondere an zuständige Netzbetreiber zur Anmeldung/Freigabe,
Hersteller zur Garantieabwicklung, Subunternehmer sowie Förderstellen).
8.3. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der
Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Weitere Details finden sich in der Datenschutzerklärung unter www.nagler-energy.at.
9. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND UND FORM
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9.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der
Verweisungsnormen.
9.2. Für Klagen gegen den Verbraucher ist das Gericht zuständig, in dessen Sprengel
der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der
Beschäftigung hat.
9.3. Abänderungen, Ergänzungen und Zusatzvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schrift- oder Textform (z. B. E-Mail).
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MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR
Nagler Energy GmbH
(Amtliches Muster gemäß Anlage 1 Teil B FAGG – unverändert beizustellen)
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(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular
aus und senden Sie es zurück.)
An:
Nagler Energy GmbH
Oberradin 50c
6751 Braz
E-Mail: info@nagler-energy.at
WIDERRUF
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Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden
Dienstleistung (*):
Bestellt am (*) / erhalten am (*): _____________________________________________
Bezeichnung der Ware / Dienstleistung: _________________________________________
ANGABEN ZUM/ZUR VERBRAUCHER(N)
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Name des/der Verbraucher(s): __________________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________________________________
________________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum: ____________________
(*) Unzutreffendes streichen.
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